Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Active Bioscience GmbH

 

1. Anwendung der Bestimmungen

1.1 Für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des Unternehmens gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

1.2 Abweichende Erklärungen und Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen bei Vertragsschluss nicht widersprechen. Sie sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

 

2. Bestellung und Auftragsbestätigung

2.1 Alle unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Herstellung unverbindlich. Angegebene Maße und Gewichte verstehen sich vorbehaltlich handelsüblicher Toleranzen. Änderungen in Konstruktion und Material behalten wir uns vor. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn wir die Annahme schriftlich bestätigt oder die Ware geliefert haben.

2.2 Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

 

3. Lieferung

3.1 Liefertermine und -fristen sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3.2 Bei Nichteinhaltung eines als verbindlich bestätigten Liefertermins kann der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens sechs (6) Wochen setzen mit dem Hinweis, dass nach Ablauf der Nachfrist unsere Leistung nicht mehr abgenommen wird. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb der Nachfrist, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen ihm nur zu, wenn uns oder unseren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung nach § 287 BGB ist ausgeschlossen.

3.3 Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

 

4. Versand

4.1 Der Versand innerhalb Deutschlands ist kostenfrei. Versandpreise für Sendungen außerhalb Deutschlands erhalten Sie nur auf Anfrage. Preise für Sondersendungen, die mit Eis oder Trockeneis gekühlt werden müssen, sind ebenfalls auf Anfrage erhältlich. Kunden, die eine eigene Spedition beauftragen möchten, müssen uns dies schriftlich mitteilen. Mangels besonderer schriftlicher Vereinbarung können wir die Versandart und das Versandmittel wählen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf seine Kosten können wir die Ware auf Wunsch gegen Transportschäden versichern.

4.2 Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Organisation auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort oder innerhalb desselben Ortes erfolgt.

4.3 Verzögert sich der Versand aus einem Grund, den der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

 

5. Mängelrüge und Gewährleistung

5.1 Die Untersuchungspflicht bezieht sich auf die gesamte Lieferung.

5.2 Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch acht (8) Tage nach Erhalt der Ware zu erheben und direkt an uns zu richten, und zwar so, dass wir die Mangelhaftigkeit und die Berechtigung der Beanstandung überprüfen können. Mündlich oder telefonisch vorgebrachte Beanstandungen müssen vom Käufer schriftlich per Einschreiben, Telefax oder E-Mail bestätigt werden.

5.3 Versteckte Mängel können nur innerhalb einer angemessenen Frist geltend gemacht werden und müssen innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung gemäß Ziffer 5.2 gerügt werden.

5.4 Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge sind wir verpflichtet, kostenlos Ersatz zu liefern. Nur bei ausdrücklicher Verweigerung oder Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des mangelhaften Liefergegenstandes vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

5.5 Wir übernehmen keine Garantie für Produkte, die nicht entsprechend den auf ihren Packungen oder Lieferscheinen angegebenen Lagerbedingungen gelagert werden.

5.6 Die vorstehenden Bedingungen schließen die Gewährleistung für unsere Waren in abschließender Weise ein. Insbesondere kann der Käufer Schadensersatz wegen mangelhafter Ware - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen verlangen. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Ausschluss bzw. diese Beschränkung gilt auch für eine etwaige Personenhaftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Er gilt jedoch nicht für von uns zugesicherte Eigenschaften im Sinne der §§ 459II, 480 II BGB.

 

6. Haftung

6.1 Unsere vertragliche und gesetzliche Haftung (z.B. für Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung einer anderen als der Verzugs- oder Unmöglichkeitspflicht, unerlaubte Handlung usw.) beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es wurde eine Kardinalpflicht verletzt.

6.2 Dieser Haftungsausschluss bzw. diese Haftungsbeschränkung gilt auch für eine etwaige persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter.

6.3 Unsere Produkte sind nur für den in vitro-Gebrauch und für Forschungszwecke bestimmt. Sie sind nicht zur Anwendung am Menschen bestimmt und dürfen insbesondere nicht zur Zubereitung von oder als Bestandteil von Speisen, Lebensmitteln, Medikamenten oder Haushaltsgegenständen verwendet werden. Soweit bestimmte Eigenschaften und die Eignung der Produkte für einen vertraglich vereinbarten Verwendungszweck von uns nicht schriftlich bestätigt worden sind, ist eine anwendungstechnische Beratung, auch wenn sie nach bestem Wissen erfolgt, in jedem Fall unverbindlich.

6.4 Soweit wir haften oder soweit ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung unzulässig ist. Ganz oder teilweise ist die Höhe der Haftung, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf unsere maximale Versicherungssumme beschränkt, die derzeit EUR 50.000,- beträgt.

 

7. Rücksendung

7.1 Gelieferte Waren, die frei von Mängeln sind, dürfen weder ganz noch teilweise zurückgegeben werden, es sei denn, dies wurde eindeutig vereinbart und von uns zumindest telefonisch oder per E-Mail bestätigt. Die Rücksendung hat an die von uns angegebene Adresse zu erfolgen.

7.2 Gelieferte mangelfreie Waren werden nur dann zurückgenommen und/oder durch Gutschrift vergütet, wenn sie sich in einwandfreiem Zustand befinden.

 

8. Preise/Zahlung

8.1 Es gelten ausschließlich die im Katalog angegebenen oder schriftlich bestätigten Preise. Unsere Preise enthalten die Kosten für die Verpackung, jedoch nicht die Mehrwertsteuer.

8.2 Die Rechnungsbeträge sind spätestens innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

8.3 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von drei Prozent (3%) p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Zinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Besteller eine geringere Belastung nachweist.

8.4 Der Käufer verzichtet auf die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts aufgrund früherer oder anderer im Rahmen der laufenden Geschäftsverbindung getätigter Geschäfte. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen oder zustehen werden, oder bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

9.2 Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Das Recht erlischt im Falle der Zahlungseinstellung. Der Käufer tritt bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Käufer ist unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt ohne ausdrücklichen Widerruf der Zahlungseinstellung des Käufers. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer unverzüglich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen dem Käufer aus der Veräußerung zustehen, und uns auf seine Kosten eine notarielle Urkunde über die Forderungsabtretung auszustellen.

Nimmt der Käufer die Forderung aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent für seinen Kunden auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe abgetreten. Nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo bis zur Höhe des Betrages, der der ursprünglichen Kontokorrentforderung entspricht.

9.3 Eine etwaige Be- und Verarbeitung der gelieferten Produkte erfolgt für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB und ohne Verpflichtung für uns. Das Verarbeitungsprodukt dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.

9.4 Bei Verarbeitung zusammen mit anderen als unseren Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Produkten zur Zeit der Verarbeitung. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

9.5 Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die in unserem Miteigentum stehenden Gegenstände ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer hat jede Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung von Rechten an und in den in unserem Eigentum stehenden Waren oder Forderungen ganz oder teilweise unverzüglich anzuzeigen.

9.6 Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er sonst wie seiner Verpflichtung aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir vom Käufer die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lebensmittel verlangen, wir können vom Käufer die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verlangen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

9.7 Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als fünfzehn Prozent (15%) übersteigt, werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben und/oder zurückübertragen.

 

10. Allgemeine Vertragsgrundlagen

10.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Bei der Auslegung ist jedoch eine gültige Bestimmung anzustreben, die der ursprünglichen Absicht der gültigen Bestimmung nahe kommt.

10.2 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und für die Zahlung ist Hamburg.

10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten (einschließlich Wechsel- und Scheckklagen) ist Hamburg, wenn der Käufer Vollkaufmann ist. Wir sind jedoch berechtigt, die Gerichte anzurufen, die für den Sitz des Käufers und/oder die zuständige Niederlassung des Käufers zuständig sind.

10.4 Für alle Rechtsbeziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Haager Konvention über ein einheitliches Gesetz über den internationalen Warenkauf und des Haager Übereinkommens über ein einheitliches Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen sowie des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

 

 

 

Bezahlung

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Versand

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